Gebäudetyp E: Einfaches Bauen
Die Einführung des Gebäudetyps E soll künftig ermöglichen, dass in Deutschland einfacher, schneller und günstiger gebaut werden kann. Dabei wird auf gesetzlich nicht zwingende Baustandards verzichtet, um die Baukosten zu reduzieren. Im November veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E.
Justizministerin Dr. Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz erklären, man wolle sich auf das Wesentliche konzentrieren und auf den „Schnickschnack“ hoher Baustandards verzichten, um so das Bauen zu vereinfach. Dadurch würde Bauen günstiger, wovon nicht nur Bauherren, sondern auch Mieter profitieren würden. Konkret geht es um Baustandards wie zum Beispiel Handtuchheizkörper im Bad, Belüftungsanlagen oder die Anzahl an Steckdosen. Diese seien nicht für Jede*n notwendig. Der Gebäudetyp-E-Vertrag macht es möglich, auf solche Baustandards zu verzichten, wenn dies im Interesse aller Vertragspartner*innen liegt.
Aktuell muss die Baupraxis zahlreiche Regeln einhalten. Dadurch kommt es häufig dazu, dass die Planung über den eigentlichen Bedarf hinausgeht. In Zukunft soll es möglich sein, auf unkomplizierte Weise einen Gebäudetyp-E-Vertrag abzuschließen, der ermöglicht, rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren, solange der Verbraucherschutz dabei gewährleistet werden kann.



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