Neue Mietrechtskommission: Wohnen soll wieder günstiger werden

Eine neue Mietrechtskommission unter der Führung von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den deutschen Wohnungsmarkt entlasten. Die Mieten sind in den letzten Jahren stark angestiegen, die Anspannung auf den Wohnungsmärkten wächst. Die Bundesregierung will nun das Mietrecht neugestalten.

Zu diesem Zweck wurde eine Mietrechtskommission ins Leben gerufen. In dieser sitzen Lobbyverbände der Mieter*innen und der Vermieter*innen, welche nun vor allem fünf zentrale Punkte diskutieren müssen:

  1. Indexmieten.

Indexmieten sind an die Inflation gekoppelt. Bei ihnen gibt es keine Kappungsgrenze, die eine zu starke Erhöhung verhindert. Die Regierung möchte Indexmieten stärker regulieren. Dazu soll es Ende des Jahres einen Referentenentwurf geben.

  1. Mietwucher.

Mietwucher ist bereits verboten, ab wann er eintritt, ist allerdings kompliziert festzustellen. Liegt die Miete 50 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete, so kann es sich in bestimmten Fällen sogar um eine Straftat handeln. Das müssen die Mieter*innen jedoch selbst merken und darüber hinaus dazu bereits sein, dagegen vorzugehen. Kritiker*innen sehen dies als Hürde. Stefanie Hubig hat der Mietrechtskommission aufgetragen, zu prüfen, wie man der bisherigen Regelung „Biss verleihen kann“.

Grünen-Politikerin Hanna Steinmüller kritisiert, die Arbeitsaufträge seien vage und mit Ergebnissen sei vor 2027 nicht zu rechnen. Man erwecke damit den Eindruck, dringende Verbesserungen würden bewusst herausgezögert.

  1. Eigenbedarf.

Wenn ein*e Vermieter*in eine Wohnung selbst benötigt und das gut begründen kann, gibt es die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung. Laut Mieterbund wird jedoch häufig keine korrekte Begründung vorgelegt. „Wir erleben derzeit eine deutliche Zunahme von Eigenbedarfskündigungen und gehen davon aus, dass ein signifikanter Anteil dieser Kündigungen nur vorgetäuscht ist, um die Wohnung im Anschluss an den Auszug des bisherigen Mieters hochpreisig neu anbieten zu können“, so Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Mieterbunds.

  1. Mietpreisbremse.

Die schwarz-rote Koalition hat die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Diese sorgt dafür, dass die Miete bei einem Neuvertrag nicht mehr als 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie gilt jedoch bisher nur in angespannten Wohnungsmärkten und bei Häusern, die vor 2014 gebaut wurden.

Der Mieterbund bemängelt zudem, dass Verstöße nicht ausreichend geahndet werden. Weber-Moritz fordert ein empfindliches Bußgeld. Ein*e Vermieter*in habe lediglich zu befürchten, dass die erhöhte Miete zurückverlangt wird, das sei unbefriedigend. Zudem möchte sie etwas dagegen unternehmen, dass die Mietpreisbremse häufig durch Kurzzeitmietverträge und die Vermietung von möblierten Wohnungen ausgehebelt wird.

  1. Neubau.

Kritiker*innen befürchten, die Mietpreisbremse könne Wohnungsneubau hemmen, der aktuell dringend benötigt wird. Ob das Wohnungsangebot in den kommenden Jahren vergrößert werden kann, um die Mietmärkte zu entlasten, wird dabei entscheidend sein. Mit dem „Bau-Turbo“ hat Bauministerin Verena Hubertz (SPD) einen ersten Aufschlag gemacht. Er soll die Genehmigungsverfahren in Kommunen verkürzen.

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