Grundgesetzänderung fürs Klima – NRW-Minister bauen Druck auf
Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz: Das fordern NRW-Klimaschutzministerin Mona Neubaur und NRW-Umweltminister Oliver Krischer (beide Grüne). Die SPD-geführten Bundesministerien hatten sich im Sommer bereits für die Grundgesetzänderung ausgesprochen. Dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich.
Aus der Klimaanpassung eine Gemeinschaftsaufgabe zu machen, hätte zur Folge, dass der Bund sich dauerhaft an den Kosten der Länder und Kommunen für Klimaanpassungsmaßnahmen beteiligen muss. Bisher sind Kommunen zu großen Teilen auf Förderprogramme angewiesen; Die Nachfrage nach diesen zeigt, dass große Bedarfe bestehen. Insgesamt habe das Land seit 2020 rund 200 Millionen Euro für die Klimaanpassung der Kommunen bereitgestellt, doch das reiche nicht aus, so Krischer. Besonders in kleinen oder finanzschwächeren Kommunen fehlt es an Personal und an Kapazitäten, um Klimaanpassung umzusetzen.
Die Klimakrise wird in NRW währenddessen von Jahr zu Jahr spürbarer. Die Waldbrände in der Eifel dauerten im August über eine Woche lang an, Menschen mussten evakuiert werden; Allgemein nehmen Extremwetterereignisse in ihrer Häufigkeit immer weiter zu. Laut der Klimaanalyse NRW 2026 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) leben 42 Prozent der Menschen in NRW in Siedlungsbereichen mit dringendem Handlungsbedarf.
Klimaanpassung und Vorsorge, beispielsweise in Form von ausgebauten Versickerungsmöglichkeiten, Entsiegelung und Begrünung, werden also dringend benötigt. Ab 2027 tritt in NRW eine Regelung in Kraft, die alle Kommunen zur Erstellung einen Klimaanpassungskonzepts inklusive Maßnahmenplan verpflichtet. Dafür könne das Land die Kosten nicht allein tragen, so Neubaur und Krischer. Eine im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe könnte dabei helfen, die Finanzierungslücken aufzufüllen.
[„NRW will Grundgesetz fürs Klima ändern“; Gerhard Voogt, Kölner Stadtanzeiger; 05.09.2026]



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