Vorrang für Wohnungsbau: Ein Upgrade für das Baugesetzbuch

Die Bundesregierung hat sich auf die Grundsätze einer Novelle des Baugesetzbuchs geeinigt. Das bedeutet: Vorrang für Wohnungsneubau, enge Genehmigungsfristen und schnellere Verfahren bei Umweltprüfungen. Das „Upgrade“ soll nach der Einführung des Bauturbos nun die Rahmenbedingungen für simpleres, schnelleres und günstigeres Bauen in Deutschland schaffen.

Die Anpassungen beinhalten zusätzlich Unterstützung und Werkzeuge für Kommunen, sodass diese Wohnungsneubau leichter priorisieren können. Zum Beispiel können Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau erklären.

Um Verfahren zu beschleunigen, soll die Umweltprüfung schneller werden. Zudem sind im Bauleitplanverfahren nun nur noch weniger detaillierte Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigt und die Schwellenwerte des beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung werden angehoben. Auch durch Digitalisierung sollen Planungs- und Genehmigungsprozesse künftig beschleunigt werden, zum Beispiel durch eine digitale Öffentlichkeitsbeteiligung.

Das „Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ befindet sich in der Detailabstimmung und soll bis Sommer umgesetzt werden.

[„Verena Hubertz legt Novelle des Baugesetzbuchs vor“; Jutta Ochs, Immobilien Zeitung; 18.03.2026]