Neues Heizungsgesetz: Lockerung der Vorgaben
Union und SPD haben sich auf die Grundzüge eines neuen Heizungsgesetzes geeinigt, welches die strengen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes der Ampel-Regierung wieder abschaffen soll. Die umstrittene Regelung, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird somit wegfallen.
In Zukunft sind „alle Heizungsarten wieder möglich“, so Unionsfraktionschef Jens Spahn, der Heizungskeller werde „wieder zur Privatsache“. Man wolle Entscheidungsfreiheit stärken und Offenheit für Innovationen schaffen. Auch Gas- und Ölheizungen dürfen somit wieder neu verbaut werden.
Anstelle der bisherigen Vorgaben ist eine sogenannte „Grüngasquote“ geplant, die vorgibt, dass nach Austausch einer Gas- oder Ölheizung die neue Heizung zu einem festgelegten Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff betrieben werden muss. Dieser Anteil soll ab 2029 bei 10 Prozent liegen und dann schrittweise angehoben werden.
Kritiker sehen in der Gesetzesänderung einen deutlichen Rückschritt im Hinblick auf das Erreichen der Klimaneutralität. Das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Regierung beinhaltete neben Vorgaben auch viele Ausnahmeregelungen, besonders für den Bestand, und lange Übergangsfristen sowie Fördermittel für den Heizungstausch.
[siehe „Union und SPD einigen sich auf neues Heizungsgesetz“; Kölner Stadtanzeiger; 25.02.2026]



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