Wohnungsbau als „Chefsache“ – Zehn-Punkte-Plan für Köln
Unsplash/Damian Wyroslak
Die neu gegründete „Initiative zur Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum in Köln“ hat einen Zehn-Punkte-Plan für die Kölner Wohnungspolitik vorgestellt. Die Allianz, bestehend aus vier Kölner wohnungswirtschaftlichen Verbänden, versteht sich als „tragende Kraft für Wohnungsneubau und Wohnungsbestand“ und will sich „mit einer gemeinsamen Stimme“ besseres Gehör verschaffen. Teil der Initiative sind der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein (KHG), der DFW-Landesverband NRW, die Köln AG und die Wohnungsbauinitiative Köln (WIK).
In ihrem Plan formulieren die Verbände zehn Forderungen, die sich an den neu gewählten Oberbürgermeister Torsten Burmester richten:
- Bauen muss als überragendes öffentliches Interesse anerkannt werden: Nur mit einem klaren Abwägungsvorgang gegenüber anderen Belangen lässt sich der dringend benötigte Wohnraum schaffen.
- Standards senken: Der sogenannte „Hamburg Standard“ soll äquivalent als „Köln Standard“ zur Reduzierung der Baukosten eingeführt werden.
- „Bauturbo“ anwenden: Der von der Bundesregierung geplante „Bauturbo“ soll in Köln umgesetzt werden. Die Verwaltung soll dies bereits vorbereiten, sodass die Umsetzung nach Beschluss durch den Bundestag erfolgen kann.
- Wohnungsbau im Zeichen der Klimaziele: Nicht mehr allein die Effizienz zählt, sondern die nachweisbare CO2-Reduktion. Die Stadt soll zukünftige Projekte an ihrem Beitrag zur CO2-Effizienz bewerten.
- Neues Bauland: Verwaltung und Politik müssen sich zu der notwendigen Zahl von 6.000 Neubauwohnungen pro Jahr bekennen. Um dieses Ziel zu erreichen sind neue Baugebiete erforderlich; allein durch Nachverdichtung sind die Probleme des Wohnungsmarktes nicht zu lösen.
- Beschleunigtes Baurecht: Baurecht muss in Köln schneller geschaffen werden. Es braucht ein schlankeres und klarer strukturiertes Verfahren.
- Geförderter Wohnungsbau: Die derzeit geltenden Quoten für den geförderten Wohnungsbau im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells müssen als verlässliche Grundlage bestehen bleiben, um den öffentlich geförderten Wohnungsbau wirtschaftlich umsetzbar zu machen.
- Grundstücksvergabe: Das Erbpachtmodell muss so ausgestaltet sein, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit gewährleistet ist und keine Finanzierungsprobleme für Neubauprojekte entstehen.
- Kooperatives Baulandmodell: Die aktuellen Anforderungen zu öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen sind in der jetzigen Form nicht mehr finanzierbar. Die tatsächlichen Bedarfe sollen projekt- und standortabhängig ermittelt werden.
- Sanierung von Bestandsimmobilien: Die Sanierung des Bestands stellt Akteure vor eine große finanzielle Herausforderung. Eigentümer dürfen nicht durch städtische Vorgaben an der energetischen Sanierung gehindert oder über Gebühr belastet werden.



 Unsplash/Malik Shibly
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