Handlungsbedarf im Klimaschutz – Deutschland nicht auf Zielkurs

Am 15. Mai legte der Expertenrat für Klimafragen (ERK) seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 sowie zu den prognostizierten Daten für 2025 vor. Daraus geht hervor: trotz Unsicherheiten bleibt die Erreichung der Klimaziele bis 2030 in Reichweite. Trotzdem besteht großer Handlungsbedarf, denn zum einen sieht es mit Blick auf die langfristigeren Ziele bis 2040 und danach anders aus und zum anderen verfehlt Deutschland derzeit die Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung für den Zeitraum bis 2030.

Der Grund für diese Diskrepanz ist, dass das nationale Klimaschutzgesetz es ermöglicht, Defizite in einem Sektor durch erhöhte Maßnahmen in anderen Sektoren auszugleichen. Die Europäische Klimaschutzverordnung erlaubt das nicht. Während in Deutschland zum Beispiel beim Markthochlauf klimafreundlicher Schlüsseltechnologien positive Entwicklungen zu sehen sind, bestehen hohe Defizite in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Landnutzung.

In diesen Sektoren klimafreundliche Technologien zu stärken, soll laut Bundesumweltminister Carsten Schneider ein wichtiger Bestandteil des neuen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung werden. „Je früher die Weichen konsequent Richtung Klimaneutralität gestellt werden desto planbarer, verlässlicher und kostengünstiger ist das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 erreichbar“, sagt der neue Umweltminister.

Das neue Klimaschutzprogramm soll in den ersten zwölf Monaten der neuen Legislaturperiode beschlossen werden. Dabei werden zwei wichtige Aufgaben sein, einerseits die Zielverfehlungen im Bereich EU-Klimaschutzverordnung zu verringern und andererseits Deutschland im Hinblick auf die Klimaneutralität bis 2045 auf Kurs zu bringen.

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